Schlechte Nachrichten für die Krabbenfischer: Die Bundesregierung plant, die gesamte bodenberührende Fischerei in den Natura-2000-Gebieten der Nordsee zu verbieten. „Nicht verhältnismäßig, weil nicht erforderlich“, findet der Generalsekretär des Deutschen Fischerei-Verbands Dr. Peter Breckling und hofft auf ein Veto der Nachbarländer.

Für die Krabbenfischer geht es um wichtige Fanggebiete wie das Sylter Außenriff, die Amrumbank oder den Borkum-Riffgrund. Sie gehören zum europaweiten Netz von Artenschutzgebieten, Natura-2000 genannt. Der Bund will nun die gesamte bodenberührende Fischerei innerhalb dieser Gebiete in der Nordsee verbieten. Peter Breckling vom Deutschen Fischerei-Verband findet das nicht nachvollziehbar: „Uns fehlt die Begründung für so ein pauschales Verbot.“ Es sei ein Unterschied, ob die leichte Baumkurre der Krabbenfischer über den Meeresboden geht oder schweres Gerät, zum Beispiel für Seezungen. „Wir wünschen uns eine Differenzierung zwischen den Fanggeräten. Denn wir machen die Erfahrung, dass die Fortsetzung der Krabbenfischerei den Zustand der Sandbänke nicht beeinträchtigt.“

Auch die Fischer finden, dass empfindliche Meeresböden unter Schutz gehören. Denn ein intaktes Ökosystem ist die Voraussetzung für gute Fänge. Aber warum sollen die Krabbenfischer ihre Netze auf dem gesamten Sylter Außenriff nicht mehr auswerfen dürfen? Das Sylter Außenriff misst über 5.000 Quadratkilometer und ist damit etwa doppelt so groß wie das Saarland. Die Fischer wünschen sich verhältnismäßige Lösungen. Eine Idee ist es, nur die schützenswerten Gebiete für die Fischerei zu sperren statt einfach großräumig abzuriegeln: „Wir fordern einen passgenauen und gut begründeten Schutz, da wo er notwendig ist. In Dänemark machen wir damit gute Erfahrungen, das findet dann auch bei den Fischern Verständnis“, meint Peter Breckling. Dazu kommt: Laut Vorschlag des Bundes sollen am Sylter Außenriff Sandbänke und Riffe geschützt werden, aber auch Kies-, Grobsand- und Schill-Gründe. Der Schutz von Kies-, Grobsand- und Schill-Flächen ist bei Natura-2000 aber gar nicht vorgesehen. Insofern ist das ein deutscher Sonderweg, kein anderes europäisches Land macht das so. Das ist schwer zu vermitteln und stößt den Fischern auf, die mit dem Fanggebiet eine wichtige Anlaufstelle für die Fischerei im Winter verlieren würden.

Die Fischer kritisieren zudem, dass in dem deutschen Vorschlag die Auswirkungen des Fangverbots für die Fischerei keine wirkliche Rolle spielen – dabei ist eine solche Abwägung heute Standard. Sollte der Vorschlag des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums dennoch auf europäischer Ebene durchgehen, wird die Zukunft schwierig für die Fischer. Immer mehr Kutter drängeln sich in immer weniger Fanggebieten, denn um Windparks, Kabeltrassen oder Baggergebiete müssen sie einen großen Bogen machen. Hoffnungen setzen die deutschen Krabbenfischer in die dänischen und niederländischen Kollegen, die ebenfalls in den Natura-2000-Gebieten fischen. Denn sie müssen dem deutschen Vorschlag zustimmen. Wie sich die Nachbarn verhalten, ist derzeit offen. Bis Ende des Jahres soll die Abstimmung durch sein. Peter Breckling: „Wird der Vorschlag so verabschiedet, werden wir gegen die Entscheidung klagen müssen. Aus unserer Sicht ist das keine rechtssichere Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften.“

 

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