Mehr Unterstützung für Jungfischer, Zuschüsse auch für neue Winden und Motoren: Für die Krabbenfischer verbessern sich die Fördermöglichkeiten.

Für Fischer, die ihren Kutter modernisieren wollen, gelten neue Spielregeln. Festgelegt sind sie im Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), Bund und Länder haben die Förderrichtlinien dafür auf den Weg gebracht. Almuth Pommer von der oberen Fischereibehörde des Landes Schleswig-Holstein im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung sagt: „Die neuen Programme bringen für die Fischer auf jeden Fall eine Verbesserung.“

Förderfähige Investitionen im Überblick

  • Existenzgründung
    Junge Fischer bis höchstens 40 Jahre bekommen einen Zuschuss von 40 Prozent beim Kauf eines Kutters. In Schleswig-Holstein gibt es keine Obergrenze für die Förderung, in Niedersachsen werden höchstens 300.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt.
  • Veränderungen bei der betrieblichen Tätigkeit
    Oft bieten Betriebe neben der Fischerei zum Beispiel auch Gästefahrten an. Wenn Kutter dafür umgebaut werden – etwa mit zusätzlichen Sitzgelegenheiten oder einem Schaukasten – gibt’s Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent. Voraussetzung ist eine Rentabilitätsvorschau.
  • Ökonomische Nachhaltigkeit
    Als ökonomisch nachhaltig zählen zum Beispiel eine automatische Krabbenkochstraße, aber auch einzelne Teile einer solchen Anlage wie ein Krabbenkessel oder eine Sortiertrommel. Die Fördersätze liegen bei 50 Prozent; im vorherigen Förderprogramm waren nur 25 Prozent Zuschuss möglich.
  • Soziale Nachhaltigkeit
    Neu ist mit dem EMFAF, dass auch Winden gefördert werden, denn sie erleichtern die Arbeit. Zur sozialen Nachhaltigkeit gehören außerdem weitere Maßnahmen für den Arbeitsschutz und die Sicherheit an Bord – wie eine neue Heizung oder Elektrik. Möglich sind Zuschüsse bis zu 75 Prozent.
    Ökologische Nachhaltigkeit
    Neue, selektive Fanggeräte können gefördert werden, denn sie schonen die Meeresumwelt, etwa durch eine verbesserte Arten- oder Größenselektivität. In diesem Fall ist es notwendig, dass wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die neue Technik die Umwelt tatsächlich schützt. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent.
    Zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen können ebenfalls Maßnahmen im Bereich der Hydrodynamik oder des Antriebssystems mit bis zu 40 Prozent gefördert werden, zum Beispiel die Umstellung auf erneuerbare Energien bei der Antriebstechnik.
  • Austausch von Motoren
    Der Austausch eines Motors wird mit 40 Prozent der Kosten bezuschusst. Anders als bisher darf die Motorleistung gleichbleiben, jedoch nicht steigen. Voraussetzung ist aber, dass der CO2-Ausstoß um mindestens 20 Prozent sinkt oder mindestens 20 Prozent Treibstoff eingespart wird.
  • Investitionen zur Fischereikontrolle
    Über diesen Topf können Fischer einen Zuschuss für elektronische Fernüberwachungssysteme beantragen. Der Fördersatz liegt in Schleswig-Holstein bei 85 Prozent, in Niedersachsen wird eine Zuwendung bis zu 75 Prozent gewährt. Anders als bei allen anderen Fördermaßnahmen sind hier auch reine Ersatzbeschaffungen (zum Beispiel für ein defektes VMS-Gerät) förderfähig.
  • Direktvermarktung
    Unter dem Stichwort Direktvermarktung können sich Fischer zum Beispiel Verkaufswagen mit bis zu 50 Prozent fördern lassen. Wenn die Entwicklung der Krabbenpulmaschine gelingt, haben Anträge zur Förderung einer solchen Maschine künftig gute Chancen.

Almuth Pommer vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung betont: „Besonders bei der Förderung für neue Motoren, bei den Zuschüssen für Existenzgründer und bei Investitionen an Bord zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Fischerei haben sich die Fördermöglichkeiten für die FischerInnen und Fischer verbessert.“

Mehr Spielraum für die Behörden

Neu ist auch, dass die Behörden mehr Spielraum bei der Bewilligung von Anträgen haben. Bislang waren die förderfähigen Maßnahmen genau festgehalten. Beim EMFAF geht es vor allem um Nachhaltigkeit: „Wenn wir in unserem fischereitechnischen Gutachten zu dem Schluss kommen, dass eine Maßnahme die Fischerei umweltverträglicher und schonender macht oder einen positiven Effekt auf wirtschaftliche und / oder soziale Nachhaltigkeit des Unternehmens hat, dann können wir sie nun auch fördern“, sagt Almuth Pommer.

Anträge können jederzeit gestellt werden. Fischer aus Schleswig-Holstein wenden sich dafür an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Kollegen aus Niedersachsen an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven. Vor der Antragstellung rät Almuth Pommer Kontakt mit der jeweiligen Behörde aufzunehmen. Dort erhalten Fischer vorab eine erste Einschätzung, ob eine Maßnahme förderfähig sein kann: „So ein Antrag macht viel Arbeit. Wenn hinterher rauskommt, dass wir keinen Zuschuss geben können, ist das für alle richtig frustrierend.“

 

 

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